Der Ostesee
Der Ostesee gehörte zum natürlichen Lauf der Oste. Er entstand durch den Bau des Oste-Sperrwerks (Bauzeit Oktober 1964 bis Oktober 1968), durch den das Flußbett umgelegt wurde. Er umfasst eine Gewässerfläche von ca. 29 ha und hat eine Durchschnittstiefe von 2,5 m. Der Ostesee bietet Anglern wie Nichtanglern ein wunderschönes Naturerlebnis am und im Wasser.
Dies spiegelt sich auch im ausgezeichneten Fischbestand wieder. Neben dem sehr guten Zanderbestand, kann der Ostesee auch das Friedfischanglerherz mit kapitalen Karpfen- und Brassenfängen höherschlagen lassen. Neben Zander und Brassen gibt es noch diverse andere Weißfische, sowie Aal und den einen oder anderen Hecht und Barsch zu fangen.
Das Gewässer ist nicht tideabhänigig, kann aber über eine Schleuse zur Oste entwässert werden.
Fischbestand
Aal, Barsch, Forelle, Karpfen, Schleie, Zander, Weißfisch, Plattfisch
Schonmaße und Schonzeiten
Fischart | Schonmaße | Schonzeiten |
Aal | 50 cm | Keine |
Forelle | 30 cm | Keine |
Hecht | 50 cm | 01. Februar - 15 .Mai (Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt) |
Karpfen | 35 cm | Keine |
Rapfen | ganzjährig | |
Schleie | 25 cm | Keine |
Zander | 50 cm | 01. Februar - 15. Mai (Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt) |
Barsch | ACHTUNG | Entnahme nur unterhalb von 40 cm erlaubt |
Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die Bestimmungen der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.
Besonderheiten
Raubfischschonzeiten und aktives Fischen
Während der Raubfischschonzeit vom 01. Februar - 15. Mai ist "aktives" Fischen wie Spinnfischen, Fliegenfischen, DropShot und andere Rig-Methoden (z.B. Texas und Carolina) mit Kunstködern oder z.B. Würmern, Fischfetzen, wie auch das Angeln mit Köderfischen verboten.
Achtung
Der nördliche Teil des Sees ist ein sogenanntes Naturschutzgebiet (NSG), bzw. gilt als sogenannte Ruhezone und darf nicht betreten werden.
Auch die Nutzung von Futterboten im NSG ist vom NLWKN nicht gestattet !
Bootskartenbesitzer haben eine Sonderreglung vom NLWKN zwischen den 01.08 und dem 14.02. mit diversen Auflagen um in diesen Bereich zu fischen.
Auch das Biotopschutzgebiet (BSG ) im südlichen Teil darf nicht betreten werden.
Das Angeln im Bereich der Wasserskianlage ist während der Öffnungszeiten der Anlage nicht gestattet.
Für Gastangler, ist der Bereich vollständig im Jahr gesperrt.
Müllbehälter
Es stehen an dem Gewässer keine Müllbehälter zur Verfügung. Bitte hinterlasst euren Angelplatz ordentich und nehmt euren Müll wieder mit. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und dauerhafter Sperre.
Parkmöglichkeiten







