Der Ostesee
Der Ostesee gehörte zum natürlichen Lauf der Oste. Er entstand durch den Bau des Oste-Sperrwerks (Bauzeit Oktober 1964 bis Oktober 1968), durch den das Flußbett umgelegt wurde. Er umfasst eine Gewässerfläche von ca. 29 ha und hat eine Durchschnittstiefe von 2,5 m. Der Ostesee bietet Anglern wie Nichtanglern ein wunderschönes Naturerlebnis am und im Wasser.
Dies spiegelt sich auch im ausgezeichneten Fischbestand wieder. Neben dem sehr guten Zanderbestand, kann der Ostesee auch das Friedfischanglerherz mit kapitalen Karpfen- und Brassenfängen höherschlagen lassen. Neben Zander und Brassen gibt es noch diverse andere Weißfische, sowie Aal und den einen oder anderen Hecht und Barsch zu fangen.
Das Gewässer ist nicht tideabhänigig, kann aber über eine Schleuse zur Oste entwässert werden.
Fischbestand
Aal, Barsch, Forelle, Karpfen, Schleie, Zander, Weißfisch, Plattfisch
Schonmaße und Schonzeiten
Fischart | Schonmaße | Schonzeiten |
Aal | 50 cm | Keine |
Forelle | 30 cm | Keine |
Hecht | 50 cm | 01. Februar - 15 .Mai (Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt) |
Karpfen | 35 cm | Keine |
Rapfen | ganzjährig | |
Schleie | 25 cm | Keine |
Zander | 50 cm | 01. Februar - 15. Mai (Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt) |
Barsch | ACHTUNG | Entnahme nur unterhalb von 40 cm erlaubt |
Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die Bestimmungen der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.
Besonderheiten
Raubfischschonzeiten und aktives Fischen
Während der Raubfischschonzeit vom 01. Februar - 15. Mai ist "aktives" Fischen wie Spinnfischen, Fliegenfischen, DropShot und andere Rig-Methoden (z.B. Texas und Carolina) mit Kunstködern oder z.B. Würmern, Fischfetzen, wie auch das Angeln mit Köderfischen verboten.
Achtung
Der nördliche Teil des Sees darf als sogenannte Ruhezone in der Zeit vom 15.02. bis 31.07. jeden Jahres nicht betreten oder befahren werden (auch nicht mit Futterbooten). Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte "gelb" umrandet.
Das Naturschutzgebiet im nördlichen Teil und das Biotopschutzgebiet im südlichen Teil, dürfen nicht betreten werden. Diese Gebiete sind in der nachfolgenden Karte "rot" umrandet. Ein Abstand von mindestens 5 Metern ist einzuhalten.
Das Angeln im Bereich der Wasserskianlage ist während der Öffnungszeiten der Anlage nicht gestattet. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte "hellblau" umrandet.
Müllbehälter
Es stehen an dem Gewässer keine Müllbehälter zur Verfügung. Bitte hinterlasst euren Angelplatz ordentich und nehmt euren Müll wieder mit. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und dauerhafter Sperre.
Parkmöglichkeiten