Informationen für den Gastangler
Der Erwerb einer Gastkarte ist an folgende Bedingungen geknüpft
- Ihr habt den Nachweis der erbrachten Fischerprüfung oder einen für das Land Niedersachsen gültigen anerkannten Fischereischein
Ihr verpflichtet euch die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten
- max. 3 Handangeln mit einem Haken, Landegerät, Hakenlöser und Fischtöter sind mitzuführen
- Anfüttern im Ostesee mit max. 1kg Trockenfutter und max. 1/2 Liter Maden
- Während der Raubfischschonzeit vom 01. Februar - 15. Mai ist "aktives" Fischen wie Spinnfischen, Fliegenfischen, DropShot und andere Rig-Methoden (z.B. Texas und Carolina) mit Kunstködern oder z.B. Würmern, Fischfetzen, wie auch das Angeln mit Köderfischen verboten.
- Die Schonmaße und Schonzeiten sind einzuhalten. Siehe auch hierzu die Beschreibung der einzelnen Gewässer
- Fangbegrenzung pro Tag: 2 Forellen, 2 Karpfen, 1 Hecht oder 1 Zander (Hecht und Zander Entnahmefenster 50 cm bis 85 cm in unseren direkten Pachtgewässern beachten), 2 Weißfische
Verboten ist
- jede Verunreinigung der Gewässer und der Ufer
- campingähnliche Zustände am Gewässer (z.B. Grillen, offenes Feuer, Zelten usw.)
- das Befahren oder Parken auf landwirtschaftlichen Flächen oder im Uferbereich
- das Wiedereinsetzen kranker Fische (unbedingt dem Vorstand melden)
- das Auslegen von Reusen, Körben, Aalschnüren oder solcher Fischerei, die nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz verboten ist
- die Benutzung von Booten. Dazu zählen auch Belly Boote, wie auch Boote, welche nur zum Auslegen von Montagen verwendet werden
Müllentsorgung
Es stehen an den Gewässern keine Müllbehälter zur Verfügung. Bitte hinterlasst euren Angelplatz ordentich und nehmt euren Müll wieder mit. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und dauerhafter Sperre.
Sperrbreiche am Ostesee
Bitte beachtet die Sperrbereiche am Ostesee. Nähere Informationen erhaltet ihr hier.
Verlinkungen zu:
- Unsere Gastkarten