ASV Neuhaus (Oste) e.V.

Nah an der Natur

Der Ostesee

Der Ostesee gehörte zum natürlichen Lauf der Oste. Er entstand durch den Bau des Oste-Sperrwerks (Bauzeit Oktober 1964 bis Oktober 1968), durch den das Flußbett umgelegt wurde. Er umfasst eine Gewässerfläche von ca. 29 ha und hat eine Durchschnittstiefe von 2,5 m. Der Ostesee bietet Anglern wie Nichtanglern ein wunderschönes Naturerlebnis am und im Wasser. 

Dies spiegelt sich auch im ausgezeichneten Fischbestand wieder. Neben dem sehr guten Zanderbestand, kann der Ostesee auch das Friedfischanglerherz mit kapitalen Karpfen- und Brassenfängen höherschlagen lassen. Neben Zander und Brassen gibt es noch diverse andere Weißfische, sowie Aal und den einen oder anderen Hecht und Barsch zu fangen.

Das Gewässer ist nicht tideabhänigig, kann aber über eine Schleuse zur Oste entwässert werden.

 

Rechts der Ostesee. Links daneben die Oste mit dem Sperrwerk. Rechts der Ostesee. Links daneben die Oste mit dem Sperrwerk.



Fischbestand

Aal, Barsch, Forelle, Karpfen, Schleie, Zander, Weißfisch, Plattfisch

Schonmaße und Schonzeiten

Fischart

Schonmaße

Schonzeiten

Aal

50 cm

Keine

Forelle

30 cm

Keine

Hecht

50 cm

01. Februar - 15 .Mai

(Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt)

Karpfen

35 cm

Keine

Rapfen


ganzjährig

Schleie

25 cm

Keine

Zander

50 cm

01. Februar - 15. Mai

(Entnahme nur in Größen ab 50 cm bis 85 cm erlaubt)

Barsch


ACHTUNG

Entnahme nur unterhalb von 40 cm erlaubt

Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die Bestimmungen der niedersächsischen Binnenfischereiordnung.

Besonderheiten

Raubfischschonzeiten und aktives Fischen

Während der Raubfischschonzeit vom 01. Februar - 15. Mai ist "aktives" Fischen wie Spinnfischen, Fliegenfischen, DropShot und andere Rig-Methoden (z.B. Texas und Carolina) mit Kunstködern oder z.B. Würmern, Fischfetzen,  wie auch das Angeln mit Köderfischen verboten.

Boote -Ausschließlich nur für Mitglieder
Für jene, die den Ostesee gerne vom Boot aus befischen möchten, gibt es eigens vom ASV geschaffene Bootstege, an denen das Boot sicher befestigt werden kann. Dieses ermöglicht ein einfaches be- und entladen, sowie das „Parken“ des Bootes über die Sommermonate. Hierbei müssen allerdings die extra Bestimmungen zur Angelei vom Boot, sowie die Notwendigkeit einer gesonderten Bootserlaubniskarte beachtet werden.

Achtung

Der nördliche Teil des Sees darf als sogenannte Ruhezone in der Zeit vom 15.02. bis 31.07. jeden Jahres nicht betreten oder befahren werden (auch nicht mit Futterbooten). Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte "gelb" umrandet.

Das Naturschutzgebiet im nördlichen Teil und das Biotopschutzgebiet im südlichen Teil, dürfen nicht betreten werden. Diese Gebiete sind in der nachfolgenden Karte "rot" umrandet. Ein Abstand von mindestens 5 Metern ist einzuhalten.

Das Angeln im Bereich der Wasserskianlage ist während der Öffnungszeiten der Anlage nicht gestattet. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte "hellblau" umrandet.


Müllbehälter

Es stehen an dem Gewässer keine Müllbehälter zur Verfügung. Bitte hinterlasst euren Angelplatz ordentich und nehmt euren Müll wieder mit.  Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und dauerhafter Sperre.

Parkmöglichkeiten

Rund um den Ostesee gibt es genügend Parkmöglichkeiten. Einige davon sind ausgeschildert. Endlang der Straße zum Natureum Niederelbe, kann unmittelbar neben der Fahrbahn auf dem Grünstreifen geparkt werden. Anbei eine kleine Übersichtskarte mit Vorschlägen zu Parkmöglichkeiten.